Der bautechnische Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer Bauvorlage !
Das heißt, damit ein Bauvorhaben genehmigungsfähig ist, bzw. genehmigt wird, muss dieser Nachweis, der auch als Brandschutznachweis bezeichnet wird, vorliegen !
Dies gilt für ALLE Bauvorhaben, auch im sog. Vereinfachten Genehmigungsverfahren, welches die Bauordnungen der Länder für viele Bauvorhaben vorsehen.
Ich biete die Erstellung des bauaufsichtlich geforderten Nachweises des vorbeugenden Brandschutzes für alle Bauwerksklassen (1 bis 5), sowie für Sonderbauten an
Da die Belange des Brandschutzes bereits in der Entwurfsphase Berücksichtigung finden sollten, da deren Verwirklichung dann noch am einfachsten und kostengünstigsten möglich ist,biete ich die brandschutztechnische Beratung und Entwurfsbegleitung in engster Zusammenarbeit mit dem entwerfenden Architekten an.
Nur so kann ein Brandschutzkonzept entstehen, das die Baukosten und den Entwurfsgedanken nur so wenig wie möglich beeinflusst, aber die bauaufsichtlichen Anforderungen erfüllt.
Dies wird schlussendlich, als Teil der Bauvorlage, im Brandschutznachweis dokumentiert.
Nachweisberechtigung für den Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes gemäß BayBo. (Siehe Allgemeines & Kontakt für Details zur NW - Berechtigung)
Brandschutzplanung :
Es ist jedoch zu beachten, das der bauaufsichtlich geforderte Brandschutz nur das absolut notwendige Minimum an Sicherheitsvorkehrungen gewährleistet. Es wird hierbei fast ausschließlich auf den Schutz bzw. die Rettung von Personen abgezielt. Der Erhalt von Sachwerten wird hier nur als untergeordnetes Schutzziel eingestuft, und liegt somit grösstenteils im Ermessensbereich des Bauherrn.
Hier biete ich Ihnen eine über das bauaufsichtlich geforderte Sicherheitsniveau hinausgehende Brandschutzplanung an.
Hierbei kann auch auf besonders zu schützende Bereiche (EDV - Zentrale) im speziellen Rücksicht genommen werden. Hierzu stehen vielfältige Maßnahmen zur Reduzierung von Primär (= Gebäude + Einrichtung / Maschinen) und Sekundärschäden ( = Produktionsausfälle) zur Auswahl. Wobei die Sekundärschäden die primären Brandschäden mit Leichtigkeit deutlich Überschreiten können.
Ebenso können hier erhöhte Anforderungen an den Brandschutz seitens des Sachversicherers umgesetzt werden.
So kann eine durchdachte Brandschutzplanung helfen, einen erhöhten Personenschutz zu gewährleistenden, Schaden durch das Brandereignis zu reduzieren bzw. zu minimieren und Produktionsausfälle zu reduzieren
Auch wenn man sagen kann :
Wer am Brandschutz spart, der spart am falschen Ende !
So bedeutet das nicht zwangsläufig das Brandschutzmassnahmen immer sehr kostenintensiv sein müssen ! So kann bereits ein Rauchmelder für einige Euro, durch das rechtzeitige Erkennen eines Brandes, den vielleicht lebensrettenden Zeitvorsprung zur Personenrettung und Alarmierung der Feuerwehr sichern !